Vereinssatzung

§ 1 Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und heißt
Never Walk Alone Nürnberg e.V.

Er hat seinen Sitz in der Semmelweisstr. 13, 90482 Nürnberg.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung seiner Mitglieder in den Bewegungssportarten: Walking, Nordic-Walking, Laufen, Schwimmen und Radfahren.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Sportlern, in Form von Unterricht und die Erstattung von Teilnehmergebühren bei Sportveranstaltungen. Er führt Sportveranstaltungen, Wettkämpfe und Lauftreffs durch.

Der Verein tritt dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) bei.

Der Verein vermittelt und führt Reisen aus, insbesondere Sportreisen in die Partnerstädte von Nürnberg.

Der Verein führt Personaltrainings durch seine Übungsleiter gegen Rechnung für Mitglieder und Nichtmitglieder durch

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Beitragsfreie-, Passive-, Ehren- und Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in die Vorstandschaft gewählt werden.

Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Vorstandschaft. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluß eines Mitglieds beschließen.

Der Beitritt erfolgt durch schriftlichen Antrag

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Vorstand und dem Prortokollführer unterschrieben.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muß 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

– Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

– Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

– Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.

– Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

– Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorstand vertreten.

Die Vorstadschaft beschließt den Vereinshaushalt.

Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das

Vermögen des Vereins an die „Champini Sport-Kindertagesstätte e.V.“,August Meier-Heim 380, 90480 Nürnberg, Haus 6 ( Steuer Nr. 24110741363 ), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden hat.

§ 7 Schiedsvertrag

Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.

§ 8 Revision

Der Vorstand wählt mindestens zwei Revisoren/inen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

Eingetragene Satzung vom 16.12.2016